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Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) schreibt vor, dass Produzenten und Vertreiber bestimmter Einwegplastikprodukte ab 1.1.2024 einen Teil der Abfallwirtschaftskosten übernehmen müssen. Dazu zählen Kosten für Sammlung, Transport, Behandlung von Abfällen, sowie staatlich angeordnete Reinigungsaktionen und Aufklärungsinitiativen. Diese Kostenbeiträge werden an öffentliche Entsorgungsunternehmen und andere berechtigte öffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergeleitet. In unseren Preisen ist der oben angeführte Abgabesatz gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) bereits enthalten. Beachten Sie: Wenn Sie Beutel und Folien für Lebensmittel verwenden, die direkt aus der Verpackung verzehrt werden, müssen Sie sich registrieren und die Sonderabgabe entrichten. | |
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